Datenschutzrecht

„Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts.“ Dieser Spruch ist absolut richtig! Für Unternehmen jeder Größe und Branche stellen Daten und deren Verwendung heutzutage einen riesigen Mehrwert dar, wodurch das Thema Datenschutzrecht mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat. Mit der Nutzung von Daten, lassen sich sämtlichen Bereiche eines Unternehmens verbessern. Gefahren, welche den Missbrauch der Daten nachziehen kann sind real. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ein umfassendes Datenschutzrecht in Deutschland eingeführt, was für alle Privatpersonen und Unternehmen einzuhalten ist. Seit dem 25.05.2018 spielt hierbei die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine zentrale Rolle, bei deren Verstoß hohe Bußgelder drohen.

Um Daten im Unternehmen aktiv und gewinnbringend zu nutzen, sind diese erst zu erheben. Hierbei sind erste Hürden zu nehmen. Werden persönliche Daten intern erhoben, ist darauf zu achten, keine dieser Daten zu verarbeiten oder zu nutzen, ohne das die betroffene Person einwilligt. Dies betrifft den Datenschutz von Personal bis hin zu Bewerbungsverfahren.

Werden die Daten von einem Dienstleister erhoben, sind diese zur anonymisieren und teilweise vor unbefugten Zugriff und Verarbeitung zu schützen. Das Feld der Auftragsdatenverarbeitung, das Erheben und Verarbeiten von auf Personen bezogenen Daten unterliegen strengen Regularien

Einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benötigt jedes Unternehmen in Deutschland, bei dem 20 oder mehr Mitarbeiter, automatisiert auf die Person bezogene Daten nutzen und verarbeiten. Unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter benötigen auch Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, Ärzte oder Ähnlichem, die besondere, auf die Person bezogene Daten nutzen und verarbeiten, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten

Rechtsanwalt Christian Hammerbacher, TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter berät mit seinem Team rund um Fragestellungen zum Thema Datenschutz. Als Rechtsanwälte für Datenschutzrecht beraten wir vor allem auch im Bereich der Auftragsverarbeitung.

Darüber hinaus schulen wir das zuständige Personal und begleiten durch Prüfungen der Behörden. Wir beraten natürlich auch interne Datenschutzbeauftragte. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistung, wir unterstützen Sie, den Datenschutz in ihrem Unternehmen umzusetzen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Für viele Dienstleistungen haben wir auch Pauschalangebote.

Datenschutzrecht – unser Leistungsspektrum im Detail:

  • Nutzung von Daten
  • Erhebung von Daten
  • Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Sperrung und Anonymisierung von Daten
  • Auskunftsanspruch
  • Berichtigungsanspruch
  • Personaldatenschutz
  • Datenschutz im Bewerbungsverfahren
  • Verfahrensverzeichnisse
  • Datenschutzinfrastruktur
  • Datenschutzrechtliche Schulungen im Unternehmen
  • Datenschutzkonforme Website
  • Transparenzerklärungen
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Datensicherheit
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Darstellung wichtiger Prozesse, wie der Umgang mit Datenschutzvorfällen, der Onboarding-Prozess bei Neueinstellung von Mitarbeitern oder Richtlinien zum Home-Office und der beruflichen Nutzung privater Endgeräte (bring your own device)